Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

Beschluss Gemeinderat vom 14.12.2023

Mit Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 06.06.2005 wurden entsprechend § 7 Abs. 4. Ziff. 7 der Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft Mindestgebühren für Anschluss- und Benützungsgebühren von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen als Voraussetzung einer Gewährung von Landesmitteln neu festgelegt.

 

 

Die nachfolgend angeführten Beträge verstehen sich pro m³ zuzüglich 10% MwSt.

 
Zeitraum
01.01.2022 - 31.12.2024
4,11