Allgemeine Information

Staatlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie zeichnen sich aus durch:
  • öffentliche Religionsausübung
  • Ausschließlichkeitsrecht (Namensschutz, Anspruch auf exklusive religiöse Betreuung der eigenen Mitglieder)
  • selbständige Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegenheiten
  • Schutz der Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation
  • Recht auf Errichtung konfessioneller Privatschulen
  • Erteilung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen
In Österreich sind derzeit etwas mehr als ein Dutzend Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt.

Die Pfarre Ried war ursprünglich eine Filiale Mehrnbachs. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts verlagerten die Pfarrer von Mehrnbach dauernd ihren Sitz nach Ried. Ein gotischer Kirchenbau ist vor 1465 entstanden, und erfuhr 1720 bis 1731 eine barocke Umgestaltung. Seit 1641 gibt es den Orden der Kapuziner in Ried. Kloster und Kirche wurden 1644 eingeweiht. Nach der Aufhebung durch Joseph II. kamen die Kapuziner erst 1862 wieder zurück. Das Sondersiechenhaus mit der im Jahr 1500 durch eine bürgerliche Stiftung errichteten Kapelle St. Anna übernahmen 1852 die Redemptoristinnen und erbauten ein Klostergebäude. Seit 1871 gibt es in Ried eine starke altkatholische Christengemeinde, die seit 1892 eine eigene Kirche besitzt; diese wird auch von der Evangelischen Pfarrgemeinde für ihre Gottesdienste genützt. Im Westen der Stadt entstand eine neue Pfarre für die im Jahr 1956 die Dreifaltigkeitskirche errichtet wurde. Um zu weiteren Informationen zu gelangen, klicken Sie im linken Menü unter Index auf A-Z.