Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2025
Der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und dem Grundeigentümer bescheidmäßig mitgeteilt.
Einwendungen gegen die Höhe des Steuermeßbetrages sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt Braunau - Ried - Schärding binnen einem Monat nach Bescheidzustellung einzubringen.