Berufungen

Gemäß § 95 der Oö Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über Berufungen gegen Bescheide anderer Gemeindeorgane (Bürgermeister, Stadtrat) in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches. Gegen Bescheide des Gemeinderates ist nur die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde möglich.

Die Rechtsmittel gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich sind entsprechend der Rechtsmittel- bzw. Vorstellungsbelehrung beim Stadtamt Ried im Innkreis einzubringen.

Zuständig