Strafregisterbescheinigung

In verschiedensten Lebenssituationen ist ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. In diesem ist die Unbescholtenheit des Antragstellers behördlich bestätigt. Anzufordern ist dieses Zeugnis bei den angeführten Sachbearbeitern.

Für das polizeiliche Führungszeugnis werden € 16,40 (in bar) eingenommen.

Zuständig