Kommunalsteuer

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsgrundlage, d.h. sie ist vom Unternehmen für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats (Fälligkeitstag) zu entrichten. Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage.

Für jedes abgelaufene Kalenderjahr ist bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres eine nach Kalendermonaten aufgegliederte Steuererklärung abzugeben.

Zuständig