Gastschulbeiträge

Die Gastschulbeiträge werden ebenfalls von der Stadtgemeinde vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um Beiträge, welche die Umlandgemeinden an die Stadtgemeinde leisten, um ihre Schulbeiträge abzugleichen.

Für Fragen hierzu wenden sie sich bitte an die zuständige Fachabteilung.

Zuständig