Grundsteuer A + B für Grundstücke

Zuständig

Beschluss des Gemeinderates vom 14.12.2023

Der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und dem Grundeigentümer bescheidmäßig mitgeteilt.

GrundsteuerBezeichnung
Berechnung
A
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke 
500 v. H. des Steuermeßbetrages
B
alle anderen Grundstücke
500 v. H. des Steuermeßbetrages

Einwendungen gegen die Höhe des Steuermeßbetrages sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt Braunau - Ried - Schärding binnen einem Monat nach Bescheidzustellung einzubringen.