Schulliegenschaft - Benützungsgebühr

Zuständig

Beschluss des Gemeinderates vom 14.12.2023

  • Kostenersätze für schulfremde Veranstaltungen sind für Rieder Vereine frei
  • Für auswärtige Vereine bzw. gewerbliche Veranstaltungen laut Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 14.02.1995, Zahl Gem 80.955/8-1995-Pf, i.d.Fassung vom 19.08.1995, Zahl Gem - 80.955/11-1995-Pf
  • Bei allen Veranstaltungen ist für die notwendige Anwesenheit eines Schulwartes die Bereitschaftsentschädigung vorzuschreiben (IKD(Gem)-200020/38-2012-Shü)

Schulwart je Stunde

Beschreibung 
 
an Werktagen
6,03
an Samstagen
7,88
an Sonn- u. Feiertagen
9,74
Die Raumgebühr beträgt
0,45

Raumgebühr

Beschreibung 
je Raum und Stunde pro angefangene 100 m²
1,53 

Maschinenbenützung

Beschreibung 
 
Maschinen und Geräten in Werkstättenräumen, Lehrküchen, Labors und Funktionsräumen (CAD-, CNC-, EDV-Räume usw.) eine Pauschale pro Stunde und Raum
19,19 

Kostenersatz für die Verwendung von Schreib-, Rechen- und Nähmaschinen

Beschreibung 
Pauschale pro Stunde und Raum
7,70 
Bei Inanspruchnahme dieser Räume ist die Anwesenheit eines Lehrers oder eines Werkstättenbetreuers erwünscht. Hinsichtlich der Berechnung nach Unterrichtseinheiten ist des weiteren die Gebühr der Maschinenbenützung (s.o.) zu beachten.