Verleihgebühren

Zuständig

Beschluss des Gemeinderates vom 14.12.2023

Wichtige Hinweise

  • Zuzüglich allfälliger Transportkosten und allfällige Sondergebrauchsgebühr
  • Fahnenverleih nur an öffentliche Institutionen und Vereine mit Sitz in Ried im Innkreis
  • Die nachfolgend angeführten Beträge verstehen sich zuzüglich 20% MwSt.
  • Es besteht die Pflicht auf Ersatzleistung bei Verlust oder Beschädigung

Fahnengebühr

Beschreibung
pro Fahne und angefangene Woche
9,50

Leihgebühr für Podeste und Bühne

Beschreibung
zuzüglich allfällige Transportkosten Podest
3,15
zuzüglich allfällige Transportkosten Bühne
47,30

Verleih von Verkehrszeichen, Scherengitter

Beschreibung
Baufirmen etc., pro Tag und Verkehrszeichen
9,98
Rieder Vereine unter der Voraussetzung, dass der Hin- und Rücktransport sowie das Aufstellen der Verkehrszeichen vom Verein selbst übernommen wird.
frei 

Fahnenmaste

Beschreibung
pro Fahnenmast und angefangene Woche
9,98
Transport-, Aufstell- und Abbaupauschale
tats. Aufwand

Marktstände (zur Aufstellung im Stadtgebiet)

Beschreibung
je Marktstand und angefangene Woche
99,80