Feuerpolizei

Die Stadtgemeinde Ried im Innkreis ist lt. Oö. Feuerpolizeigesetz § 19 Abs. 5 dazu verpflichtet, Objekte welche zur sogenannten Risikogruppe (lt. OÖ. Feuerpolizeigesetz § 10 Abs. 2 bzw. § 2) zählen, in feuerpolizeilicher Hinsicht alle 3 Jahre zu kontrollieren.

Privatobjekte, welche nach § 10 Abs. 1 Z. 2 OÖ. Feuerpolizeigesetz nicht in diese "Risikogruppe" fallen, werden lediglich in einem Intervall von 8 Jahren einer Überprüfung unterzogen. Eine weitere Gruppe sind die Kleinhausbauten und deren Nebengebäude, welche alle 12 Jahre untersucht werden.

Für all diese Kontrollen ist die Abteilung Feuerpolizei zuständig und führt diese nach Absprache mit den Gebäudeeigentümern durch.

Kontakt

Kontaktdaten von Feuerpolizei
ZimmerWirtschaftshof
Telefon+43 7752 901 823
Faxnummer+43 7752 71217 8222
E-Mail (offiziell)feuerpolizei@ried.gv.at

Ansprechperson