Sportzentrum - Benützungsgebühren

Zuständig

Beschluss des Gemeinderates vom 14.12.2023

Die nachfolgend angeführten Beträge verstehen sich zuzüglich 20% MwSt.

Hauptspielfeld

Beschreibung
€ pro Stunde
€ pro Spiel
Rieder
18,--
36,--
Auswärtige
36,--
72,--

Kunstrasenspielfeld

Beschreibung
€ pro 2 Stunden
Rieder / Auswärtige
130,--

Funcourt / Beachvolleyballplatz

Beschreibung
€ pro Stunde
€ pro Spiel
Rieder
frei
frei
Auswärtige
frei
frei

Leichtathletik-Anlage (je Stunde)

Beschreibung
Rieder
7,--
Auswärtige
14,--

Flutlichtanlage (Verrechnung je angefangene halbe Stunde)

Beschreibung 
Hauptspielfeld und LA - Anlagen voll 
35,--
Hauptspielfeld und LA - Anlagen Training 
13,--
Kunstrasenspielfeld
5,--

Die Anwesenheit von gemeindeeigenem bzw. Personal des Sportzentrums Ried im Innkreis ist pro angefangene Stunde der Anwesenheit und pro Person nach folgenden Stundensätzen zu vergüten:

Personalaufwand

Beschreibung
je Stunde
Montag - Freitag 
07:00 - 22:00 Uhr
49,05
Samstag
07:00 - 12:00 Uhr
73,58
übrige Zeiten

98,10
übrige Zeiten ab der 9. Stunde 

147,15

Geräteverleih Sportzentrum

Beschreibung 
für das Aerifizieren und Sandstreuen (2 Arbeitsgänge) je m² 
0,60
für das Vertikutieren (1 Arbeitsgang) je m² 
0,40
für jeden weiteren Arbeitsgang je m² 
0,40
Diese Gebühr beinhaltet das jeweilige Gerät inkl. Traktor jedoch ohne einzubringendes Material Sand und auch ohne Arbeitszeit 

Ausnahmen

  • Benützungsvereinbarung mit SVR, LAG und ASKÖ laut Vertrag