Schulliegenschaften - Gebühren

Zuständig

Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2025

  • Kostenersätze für schulfremde Veranstaltungen sind für Rieder Vereine frei
  • Für auswärtige Vereine bzw. gewerbliche Veranstaltungen laut Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 14.02.1995, Zahl Gem 80.955/8-1995-Pf, i.d.Fassung vom 19.08.1995, Zahl Gem - 80.955/11-1995-Pf
  • Bei allen Veranstaltungen ist für die notwendige Anwesenheit eines Schulwartes die Bereitschaftsentschädigung vorzuschreiben (IKD(Gem)-200020/38-2012-Shü)

Schulwart je Stunde

Beschreibung 
€ 
an Werktagen
6,03
an Samstagen
7,88
an Sonn- u. Feiertagen
9,74
Die Raumgebühr beträgt
0,45

Raumgebühr

Beschreibung 
€
je Raum und Stunde pro angefangene 100 m²
1,53 

Maschinenbenützung

Beschreibung 
€ 
Maschinen und Geräten in Werkstättenräumen, Lehrküchen, Labors und Funktionsräumen (CAD-, CNC-, EDV-Räume usw.) eine Pauschale pro Stunde und Raum
19,19 

Kostenersatz für die Verwendung von Schreib-, Rechen- und Nähmaschinen

Beschreibung 
€
Pauschale pro Stunde und Raum
7,70 
Bei Inanspruchnahme dieser Räume ist die Anwesenheit eines Lehrers oder eines Werkstättenbetreuers erwünscht. Hinsichtlich der Berechnung nach Unterrichtseinheiten ist des weiteren die Gebühr der Maschinenbenützung (s.o.) zu beachten.