Lustbarkeitsabgabe

Veranstaltungen im Gemeindegebiet der Stadt Ried im Innkreis und die Aufstellung von Automaten (Dart, PhotoPlay, etc.) unterliegen der Lustbarkeitsabgabe nach der Lustbarkeitsabgabeordnung.

Veranstaltungen sind beim Stadtamt Ried anzumelden - bei der Anmeldung hat der Veranstalter die Karten, die dazu ausgegeben werden sollen, vorzulegen. Die Karten werden in weiterer Folge vom Stadtamt Ried abgestempelt, damit diese eine Gültigkeit erlangen!

Zuständig