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Verwaltung von städtischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen

Für die Anmeldung Ihres Kindes in einer städtischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergärten und Hort), vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin bei einer der folgenden zuständigen Personen.

Zuständig