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Grundsteuer A + B für Grundstücke

Zuständig

Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2024

Der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und dem Grundeigentümer bescheidmäßig mitgeteilt.

GrundsteuerBezeichnung
Berechnung
A
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke 
500 v. H. des Steuermeßbetrages
B
alle anderen Grundstücke
500 v. H. des Steuermeßbetrages

Einwendungen gegen die Höhe des Steuermeßbetrages sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt Braunau - Ried - Schärding binnen einem Monat nach Bescheidzustellung einzubringen.