Startseite > STADTAMT > Gebühren & Tarife
Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2024
Der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und dem Grundeigentümer bescheidmäßig mitgeteilt.
Einwendungen gegen die Höhe des Steuermeßbetrages sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt Braunau - Ried - Schärding binnen einem Monat nach Bescheidzustellung einzubringen.