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Aktuelle Informationen Stadtgemeinde Ried im Innkreis zu Covid-19 (Stand 29.4.2020)

Wappen Stadtgemeinde Ried

Folgende Einrichtungen sind ab 1. Mai unter Einhaltung der Corona-Abstandsbestimmungen wieder geöffnet:

  • Spielplätze
  • Hundefreilaufplatz
  • Ballspielwiese

Gesperrt bleiben:

  • Sportzentrum Voglweg (Ausnahme Vereins/Schulsport unter Einhaltung der Schutzbestimmungen)
  • Museum Innviertler Volkskundehaus
    Die Öffnung für Besucher (keine Gruppen) ist ab Dienstag, 19. Mai 2020 geplant.
  • Bücherei
    Die Öffnung ist ebenso ab Dienstag, 19. Mai 2020 unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen (beschränkte Anzahl gleichzeitiger Besucher) geplant.


Rathaus:

Es findet bis auf weiteres nach wie vor eingeschränkter persönlicher Parteienverkehr nur mit telefonischer Voranmeldung statt. Mund-Nasen-Schutz erforderlich.

Das Rathaus ist nur über den Eingang Roßmarkt zugänglich! Bitte Klingel benützen!

Schriftliche Anbringen können auch in unserem Briefkasten im Eingangsbereich der Städtischen Sicherheitswache (Roßmarkt 16) eingeworfen werden.


Kontaktdaten Stadtamt Ried im Innkreis

Tel.: 07752/901-0,

Fax: 07752/71217-8205,

E-Mail: office@ried.gv.at,

Web: www.ried.at


Die wichtigsten Durchwahlen zu unserer Nummer 07752/901 sind:

Bürgerservice  (Meldeamt, Standesamtsverband)    DW 277

Bauabteilung                                                             DW 221

Steuerabteilung                                                         DW 216

Finanzabteilung                                                         DW 211

Sicherheitswache                                                      DW 133

Bürgermeister:                                                           DW 201/202


Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergärten, Hort):

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis sind grundsätzlich alle geöffnet, werden aber im eingeschränkten Betrieb geführt für Personen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Der Betreuungsbedarf ist individuell mit der jeweiligen Betreuungseinrichtung zu vereinbaren und bekanntzugeben.

Die Aufnahme des Vollbetriebes ist mit 18. Mai 2020 vorgesehen.


Kollegialorgane:

Die Sitzungen der Kollegialorgane (Gemeinderat, Stadtrat, Unterausschüsse) werden im Mai wieder abgehalten. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für Mittwoch, 20. Mai im Sparkassen-Stadtsaal geplant.


Verwaltungsverfahren:

Bauverhandlungen und Lokalaugenscheine im Zuge von Verwaltungsverfahren werden im unbedingt erforderlichen Ausmaß unter Einhaltung der Schutzbestimmungen wieder abgehalten. Termine werden den Betroffenen schriftlich bekanntgegeben.


Wirtschaftshof:

Die Tätigkeiten des Wirtschaftshofes im öffentlichen Raum wurden eingeschränkt. Der Wirtschaftshof ist für betriebsfremde Personen nicht zugänglich. In dringenden Ausnahmefällen ist mit dem Journaldienst 901-600 vorher das Einvernehmen herzustellen (Anlieferungen etc.).


Abfallentsorgung:

Unverändert aufrecht erhalten werden die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und die Sperrmüllsammlung durch die RIFA. Das gilt auch für Haushalte mit Covid-19-Quarantäne und Haushalte mit  COVID-19 Patient/-innen. Es wird generell ersucht, besonders belastete Hygieneartikel (z.B. Taschentücher) in geschlossenen Plastiksäcken (bitte zubinden!) in die Restabfallbehälter einzubringen. Es wird hier auf das einschlägige Informationsblatt des Landes Oberösterreich  auf den unten angeführten Homepages der Abfallverbände verwiesen.

Wir ersuchen, ausschließlich sperrige Abfälle zur Sperrmüllsammlung zu geben! Altstoffe und Restabfälle werden nicht mitgenommen. Die Sicherheitswache ist angehalten, illegale Ablagerungen zu ahnden.

Das ASZ Region Ried (Hannesgrub) ist seit 3. April eingeschränkt geöffnet.

Allfällige Öffnungszeiten und Anlieferungsbedingungen entnehmen sie bitte der Homepage des Bezirksabfallverbandes Ried im Innkreis.www.umweltprofis.at bzw. www.altstoffsammelzentrum.at.

Eine Anlieferungsmöglichkeit auf den  Grün- und Strauchschnittplätzen ist unter Einhaltung der allg. COVID-19 Sicherheitsbestimmungen (Mindestabstände von 1-2 m  von Personen, max. 5 Personen am Platz etc.) möglich.


Märkte:

Der Wochenmarkt („Grünmarkt“) und der Bauernmarkt gelten als Lebensmittelnahversorger mit Versorgungsauftrag. Sie werden unter ausschließlicher Beschränkung auf Anbieter mit Lebensmittel unter den strengen, auch für den Lebensmittelhandel einzuhaltenden Vorschriften (mind. 1 m Abstand etc.) abgehalten.

Ab 21. April dürfen auch Gärtnereien wieder ihre Produkte am Wochenmarkt („Grünmarkt“) anbieten. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich.


Kurzparkzone:

Die Kurzparkzone in der Innenstadt wird – um ausreichend Kundenparkplätze zur Verfügung zu haben – seit 14. April wieder bewirtschaftet, die Parkgebühren sind wieder zu entrichten.


Friedhof:

Der Friedhof ist geöffnet. Der Besuch soll aber zur Vermeidung sozialer Kontakte eingeschränkt werden. Die Mindestabstände von 1 m zu anderen Besuchern ist auch hier zwingend einzuhalten.


Freibad:

Die Wiederinbetriebnahme ist für 29. Mai 2020 geplant. Da die Nutzungsbedingungen noch nicht feststehen, erfolgt bis zu diesem Termin kein Verkauf von Jahreskarten oder sonstigen Eintrittskarten.  


Trauungen:

Trauungen im engen Familienkreis sind möglich. Unter engem Familienkreis werden Eltern, Geschwister und Kinder verstanden. Die Teilnahmeliste ist im Vorfeld mit dem Standesamt abzuklären und soll 10 Personen nicht überschreiten.


Pflichtschulen:

Volksschulen und Neue Mittelschulen werden mit 18. Mai 2020 ihren Betrieb wieder aufnehmen, die Polytechnische Schule mit 3. Juni 2020.


Information Covid-19:

Wir dürfen Sie hinsichtlich weiterer Informationen direkt auf wichtige Hotlines und Homepages im Zusammenhang mit dem Coronavirus verweisen. Hier finden Sie die jeweils aktuellsten Informationen.

29.04.2020