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Schülerhort

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Im Herbst 2010 wurden alle bisher auf das Stadtgebiet verteilten Schülerhorte der Stadtgemeinde Ried i.I. in einem gemeinsamen Hort bei den Franziskanerinnen am Kapuzinerberg 19 zusammengefasst.

Schülerhort Kapuzinerberg
Folder Schülerhort


 
Der Hort Kapuzinerberg wurde als Kooperationsprojekt mit dem Orden der Franziskanerinnen Vöcklabruck in den Jahren 2009/2010 errichtet. Seit Herbst 2010 gehören diesem nun der Städtische Hort mit 7 Gruppen, der Hort der Franziskanerinnen mit 3 Gruppen und eine heilpädagogische Hortgruppe der Caritas an.
 
Obwohl alle Gruppen im gleichen Gebäude untergebracht und die infrastrukturellen Einrichtungen gemeinsam genutzt werden, erfolgen der Betrieb und die Anmeldung grundsätzlich getrennt über jeden der drei oben angeführten Anbieter.
 
Die Anmeldung für den Schülerhort der Stadtgemeinde Ried i.I. erfolgt in der Bürgerservicestelle des Stadtamtes Ried i.I.
 
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 11:00 bis 17:15 Uhr (6 Gruppen), eine Gruppe hat bis 18:15 Uhr geöffnet. An den schulfreien Tagen ist der Hort je nach Bedarf von 06:45 Uhr bis 18:15 Uhr für berufstätige Eltern geöffnet.

Folgende Schulen werden durch den Hort betreut:

  • Volksschule 1
  • Volksschule 2
  • Volksschule 3
  • Adalbert-Stifter-Schule
  • Mittelschule 1
  • Mittelschule 2
  • Mittelschule der Franziskanerinnen
  • Polytechnische Schule
  • Bundesgymnasium

Folgende Leistungen werden durch den Schülerhort erbracht:

  • Mittagessen
  • Lernbetreuung
  • sinnvolle Freizeitgestaltung

Jede Hortgruppe wird zumindest von einer Hortpädagogin, die zeitweise durch eine weitere Assistentin unterstützt wird, betreut.  
 
Das Ziel der Arbeit ist es, den Kindern eigene Wege zu ermöglichen, ihnen das nötige Selbstwertgefühl zu geben und sie so zu eigenverantwortlichen und selbstständigen Menschen zu erziehen. Die ErzieherInnen sehen sich als Partner des Kindes, die die Hilfestellung geben, überall dort, wo Hilfe vom Kind gebraucht wird. Sie hören zu, nehmen ernst, akzeptieren sie mit ihren Eigenarten und Schwächen. Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern gemeinsame Problemlösungen mit dem Kind erarbeitet.
 
Der Städtische Hort versucht den sozialen, emotionalen und intellektuellen Bedürfnissen der Kinder nachzukommen. Kinder sollen im Hort vielerlei Arten der Entspannung und des Ausgleichs zu ihrem Schulalltag finden und wählen können. Der Hort ist ein Ort der Bildungs- und Erziehungsarbeit, aber auch ein Ort der Geborgenheit und Sicherheit und ein Ort der interkulturellen Begegnung.
 
Der Tagesablauf im Hort stellt sich in etwa wie folgt dar: 

  • Die Volksschüler treffen um ca. 11:30 Uhr bzw. 12:35 Uhr ein.
  • Das Mittagessen der Volksschüler und Hauptschüler wird zwischen 12:00 und 14:00 Uhr serviert.
  • Die Hauptschüler treffen um ca. 11:20 Uhr bzw. 12:20 Uhr bzw. 13:10 Uhr ein.

Die Lernzeit beginnt in den Gruppen individuell. Die Kernzeit ist von 14.00 - 16.00 Uhr. Die Dauer der Lernzeit hängt vom einzelnen Kind ab und ist daher unterschiedlich lang. Die Kinder machen individuelle Pausen. Die Freizeitphasen sind ebenfalls individuell. Das hängt von der Hausaufgabensituation und von der Besuchszeit des einzelnen Kindes ab.
 
Es soll den Kindern eine familiäre Atmosphäre geboten werden, wo auch die Erziehung des Elternhauses unterstützt wird.
 
Durch eine gute Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Hort kann eine bestmögliche Betreuung geboten werden.

Kontakt Schülerhort Kapuzinerberg >>>     


Wir speichern Daten, die wir von Ihnen bzw. Ihren Kindern im Rahmen der Anmeldung zum Hort erhalten. Wir verwenden die im Zuge der Hortanmeldung aufgenommenen und gem. § 25a Oö. KBBG erforderlichen personenbezogenen Daten entsprechend den in § 25a Abs 1 Oö. KBBG angeführten Zwecken (wie ua. zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Hortpflicht, zu statistischen Zwecken und zur Steuerung der Bedarfsdeckung). Die Daten der Erziehungsberechtigen werden darüber hinaus zur Abrechnung der Hort- und Essensbeiträge verwendet.

Daten der Hortkinder und ihrer Erziehungsberechtigten werden entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Oö. KBBG weitergegeben. 

Im letzten Hortjahr stützen wir uns bei der Datenverarbeitung auf das Oö. KBBG (gesetzliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO). 

Fotos bei den Veranstaltungen des Hortes werden nur mit Ihrer Einwilligung gemacht und auch die Veröffentlichung der Fotos erfolgt nur mit Einwilligung.