Vierteljährliche Vorschreibung nach den Bestimmungen der Kanalbenützungsgebührenordnung i.d. jeweils geltenden Fassung:
- Bemessungsgrundlage ist der Wasserverbrauch
- Die Kanalbenützungsgebührenabrechnung erfolgt jeweils im 3. Quartal eines Jahres und richtet sich nach dem Wasserverbrauch