
© Julia Haase/Stadtamt Ried
Aufgrund der geltenden Waldbrandschutzverordnung des Bezirks-Feuerwehrkommandos Ried im Innkreis gilt ein absolutes Grillverbot in den Parks im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst insbesondere den Neuen und Alten Stadtpark sowie den Brauereipark mit dem neuen Stadtstrand, die aufgrund ihres Baumbestandes besonders gefährdet sind. Einweggrille, offenes Feuer sowie Gasgriller sind absolut untersagt. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass keine brennenden oder glühenden Zigaretten weggeworfen werden dürfen. Die Stadtgemeinde appelliert an die Bevölkerung, Brände zu vermeiden und vorsichtig zu sein!
Bei Brand oder Rauchentwicklung verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter 122.