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Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Fischereikarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter), bei der die Fischereikarte gelöst wurde, melden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch).
Quelle: HELP.gv.at
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