In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die
Verstorbenen- und Grabstellendaten sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage
u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft.
Die Verlängerung der Benützungsbewilligung kann nur die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte beantragen.