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Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie die Adressänderung innerhalb einer Woche verpflichtend in der Kfz-Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
Nähere Informationen zur Adressänderung finden Sie im Kapitel "Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung".
Wenn Sie außerhalb Ihrer (ehemals zuständigen) Bezirksverwaltungsbehörde umziehen, ist es erforderlich, dass Sie Ihr Fahrzeug abmelden und neu anmelden.
Quelle: HELP.gv.at
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