Startseite > STADTAMT > Zuständigkeiten

Straßenbenützung

  • Bewilligungen zur Benützung von Straßen nach § 82 STVO 1960 idgF.
  • Bewilligungen zur Benützung von Straßen nach § 7 OÖ.Straßengesetz 1991 idgF.und der Sondergebrauchsordnung der Stadtgemeinde Ried im Innkreis (Infostände, Schanigarten, Transparente, Verkaufsstände, Werbetafeln, ect.)
  • Erlassung von Bescheiden zur Vermeidung von Verkehrsbeinträchtigungen.

Zuständig

Formulare