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Lärmschutz

Die Stadtgemeinde Ried im Innkreis hat zur Abwehr von Lärm, der das örtliche Gemeinschaftsleben in ungebührlicher Weise stört, eine Lärmschutzverordnung erlassen.

Da gerade mit Beginn der Vegetationszeit Lärmquellen, die im Zuge der Gartenarbeiten und anderer Freizeitaktivitäten entstehen, vermehrt Anlass zur Beschwerde geben, bittet die Stadtgemeinde um die Beachtung der bestehenden Lärmschutzverordnung.