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Gewerbeangelegenheiten

Das Stadtbauamt ist bemüht, im Rahmen der gewerberechtlichen Bewilligungen auch die baurechtlichen Verfahren mitabzuführen. Die Verhandlungen werden soweit als möglich zeitgleich abgehalten.
Zudem hat die Stadtgemeinde in den meisten Gewerberechtsangelegenheiten Parteiengehör und sie kann somit allgemein-öffentliche Anliegen als auch konkrete Anregungen einbringen.