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Gasfeuerungsanlagen

Gemäß Energie- und Luftreinhaltegesetz 2000 ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Gasfeuerungsanlagen anzeigepflichtig, wobei das befugte Prüforgan den Abnahmebefund solcher Anlagen an das Stadtamt Ried zu übermitteln hat.

Das Gasversorgungsunternehmen für das Stadtgebiet von Ried ist die Energie Ried GmbH.