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Flächenwidmung

Die Auskünfte hierüber beziehen sich vorwiegend auf den Aktenlauf, d.h.

  • Fristen bei Verständigung
  • Genehmigungsverfahren Gemeinde
  • Genehmigungsverfahren Land
  • Kundmachung
  • Verordnungsprüfung Land

Die Planauskünfte obliegen vorwiegend den zuständigen Technikern. Änderungen zum Flächenwidmungsplan und Informationen hierzu erfragen sie bitte ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter.

Zuständig