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Bezirksgrundverkehr

Die Bezirksgrundverkehrskommission befindet sich seit 1.01.2003 auf der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis.
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Zuständigkeit beim Stadtamt Ried gegeben. Mit obigem Datum erging eine Gesetzesänderung, welche den Ablauf des Grundverkehrs geändert hat. Die Bezirkshauptmannschaft Ried ist nun für alle Belange in diese Richtung Ansprechpartner, d.h. jede Rechtsübertragung einer Liegenschaft (Pacht, Kauf, Übertragung, Schenkung) ist dort abzuhandeln.

Zuständig

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