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Bauverhandlungen

Bauverhandlungen sind, soweit noch erforderlich (viele Verfahren können, die Zustimmung der Nachbarn vorausgesetzt, bereits vom Schreibtisch aus abgehandelt werden), ein wichtiger Bestandteil des Bauverfahrens.

Einladungen zu den Bauverhandlungen erfolgen mittels Rückscheinbrief (RSB) an die jeweiligen Grundnachbarn mit Parteienstellung gemäß Oö Bauordnung und sonstigen Beteiligten.

Zusätzlich wird der Termin zur Bauverhandlung an der Ankündigungstafel am Rathaus (Hauptplatz 12) kundgemacht.

Zur Bauverhandlung geladene Beteiligte können Einwendungen oder Stellungnahmen bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung schriftlich bei der Baubehörde einbringen oder während der Verhandlung zu Protokoll geben.

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